Endlich frei!

Das Schulgelände in den Pausen verlassen? – erstmalige Änderung der Regelung für die zehnten Klassen!

 

Von Lena Brenken. Foto: Petershagen/flickr (CC)

 

Seit vielen Jahren versucht jeder zehnte Jahrgang an der Klosterschule die Reglung: „Man darf erst im zweiten Halbjahr das Schulgelände verlassen“ zu ändern. Der zehnte Jahrgang hat es nun zum ersten Mal geschafft, das Verbot auf „nach den Herbstferien“ zu verkürzen. Eine neue und auch ausnahmsweise positive Änderung durch die Covid-19 Pandemie.

Am Anfang des Schuljahres kam unter den über hundert betroffenen Schülern des 10. Jahrgangs schnell eine Idee auf: Da die Essenszeiten wegen Covid-19 in der Oase nach Jahrgängen eingeteilt wurden und der 10.  Jahrgang so als letzte Kohorte wegen zu langer Wartezeiten ständig zu spät zum Unterricht nach der Pause kam und oft nur noch die Reste übrigblieben, müsse sich sofort etwas ändern. Nach mehreren erfolglosen Mailwechseln zwischen den Klassenlehren und der Schulleitung kam es endlich am 9.9. zum Gespräch zwischen den Klassensprechern, einer Klassenlehrerin, Frau Brandt-Dammann und dem Mittelstufenkoordinator Herrn Schrader in der Mittagspause. Die Schüler*innen hatten sich mit einer Sammlung von Argumenten und Situationen, die in der Oase nicht gut liefen, vorbereitet. Es wurden viele Argumente von beiden Seiten genannt und die Probleme von den Schülern berichtet, die sie jeden Tag im Schulalltag erlebten. Am Ende des Treffens einigte man sich darauf, sich in zwei Wochen erneut zu treffen, um die Situation noch einmal zu beobachten. Am 23.09. stand das zweite Gespräch an, in dem Frau Brandt-Dammann, nachdem die Klassensprecher die gesammelten Probleme der letzten zwei Wochen geschildert hatten, den erfreuten Zehntklässlern mitteilte, dass sie Dank der besonderen Umstände und ihrem Engagement nun erstmalig nach den Herbstferien das Schulgelände verlassen dürften. Natürlich müssten nach wie vor Regeln, wie das Unterschreiben einer Erlaubnis durch einen Erziehungsberechtigten und das pünktliche Erscheinen zur sechsten Stunde, eingehalten werden.

Für den nächsten zehnten Jahrgang gilt diese Regelung leider nicht automatisch, die Schüler*innen werden sich im Zweifelsfall auch im nächsten Jahr dieses Privileg durch Gespräche und gute Argumente erst hart erkämpfen müssen. Wir haben jedoch daraus gelernt, dass es möglich ist und sich lohnt, sich für seine Interessen einzusetzen und seine Situation in der Schule zu verändern.

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